Unternehmensgründung: Die wichtigsten Schritte

Egal, welche Entwicklungsstrategie
Sie verfolgen – in Frankreich
finden Sie die Rechtsform,
die Ihren Wünschen
am besten entspricht.
Die erfolgreiche Ansiedlung in Frankreich
- Suche nach Gewerberäumen sowie deren Kauf oder Anmietung
- Wahl des Gesellschaftsnamen und Prüfung beim Institut National de la Propriété Industrielle (INPI – Institut für gewerbliches Eigentum) sowie bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts (Greffe du tribunal de commerce)
- Eröffnung eines Bankkontos in Frankreich
- Wahl der Rechtsform des Unternehmens (z.B. SAS (vereinfachte AG)/ SARL (GmbH) oder SA (AG));
- Verfassen und Unterzeichnung der Gesellschaftssatzung (Adresse, Geschäftsführer, Festlegung der Geschäftstätigkeit, etc.)
- Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Falle von Mitarbeitern aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
- Hinterlegung des Gesellschaftskapitals bei der Bank sowie Bestätigung durch die Bank
- Registrierung der Satzung, der Bankbestätigung und der offiziellen Vertreter beim CFE (Centre de formalités des entreprises – Zentrum für Unternehmensformalitäten)
- Veröffentlichung der Gesellschaftsgründung in einem amtlichen Mitteilungsblatt
Schnelle Unternehmensgründung
Die Verwaltungsformalitäten für die Unternehmensgründung wurden bedeutend vereinfacht. Mittlerweile kann das gesamte Verfahren auf elektronischem Wege erfolgen.
Alle Gründungsformalitäten werden bei einer einzigen Anlaufstelle erledigt: dem Zentrum für Unternehmensformalitäten (CFE – Centre de Formalites des Entreprises). Es übermittelt anstelle des Unternehmens alle Gründungs- und Änderungsunterlagen sowie Unterlagen zur Einstellung der Geschäftstätigkeit an die zuständigen Behörden.













